Start mit Hindernissen

Kontaktloser Einzelsport startet wieder

Noch immer hat ein winziges Virus die Sportwelt im Würgegriff. Die Verantwortlichen im Föderalstaat Deutschland hatten Mitte März die Vollbremsung ausgelöst und auch die Aktivitäten der Spielvereinigung zum Erliegen gebracht.

Nun geht es, jedoch zunächst noch sehr zaghaft, wieder los. Kontaktloser Einzelsport im Freien, ist ab sofort möglich. Das bedeutet, das die Tennissportler den Startschuss zum Vereinssport in der Spielvereinigung geben. Mit Wirkung zum 11. Mai dürfen sie, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, ihren sportlichen Aktivitäten wieder nachgehen.

Das bedeutet im konkreten Fall bis maximal 5 Personen (4 Spieler/innen plus Trainer) ist es erlaubt, sich auf einem Tennisplatz aufzuhalten. Ein Shake Hand ist untersagt und beim Seitenwechsel ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Bis auf weiteres bleiben die Umkleiden und Duschanlagen gesperrt. Ein benutzen der Toiletten ist gemäß der Anordnung jedoch erlaubt.

Weiter ist ab 18. Mai auch eine deutlich eingeschränkte Bewirtung wieder möglich. Ausschließlich im Freien und unter den bekannten Abstandsregeln selbstverständlich.

Viele fleißige Helferinnen und Helfer hatten in der vergangenen Woche die Jettenbacher Tennisanlage auf Vordermann gebracht, somit steht einem Start womöglich nur die Witterung im Wege. Die Abteilung wünscht allen Mitgliedern eine unfallfreie und im Besonderen wegen der Corona-Pandemie gesunde Saison.

Des einen Freud – des anderen Leid:

Noch immer befinden sich Hallen- und Kontaktsportarten wie der Volkssport Fußball in einer Schockstarre. Auch Basketballer und unsere Turn/Fitnessabteilung haben unter den Einschränkungen zu leiden.

Die unvermeidbare körperliche Nähe bei der Ausübung der jeweiligen Sportart verbietet derzeit deren Ausübung. Um Infektionsketten zu unterbrechen und eine weitere Verbreitung des lebensbedrohlichen CoVid 19 Virus zu erschweren, ist diese Freizeitbeschäftigung derzeit nicht möglich. Was können die betroffenen Sportlerinnen und Sportler nun tun? In kleinen Gruppen, an frischer Luft im Freien, könnten sportliche Aktivitäten durchaus stattfinden. Organisiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, auch als Vereinsaktivität.

Bleibt abzuwarten bis das Virus händelbar wird und die Gesundheitsbehörden wieder grünes Licht geben können. Halten Sie Kontakt zu Ihren Vereinskameradinnen und Kameraden und fragen Sie Ihren Abteilungsleiter nach den anbietbaren Angeboten.

Vielleicht erweitern Sie auch Ihr sportliches Repertoire und nutzen das Schnupperangebot der Tennisabteilung.

Stark eingeschränkt:

Unter Einhaltung der Vorgaben können Fußballerinnen und Fußballer seit dem 11.Mai den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Nachstehend die wesentlichen Vorgaben des Bayerischen Fußballverbandes – eine Abstimmung mit Ihrem Abteilungsleiter und den Übungsleitern ist zwingend erforderlich!

1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen

2. Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern

3. Ausübung entweder alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer)

4. kontaktfreie Durchführung

5. keine Nutzung von Umkleidekabinen

6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten

7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu den Anlagen

9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig

10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen (Risikogruppen) durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

11. keine Zuschauer

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben, da sonst ein Strafverfahren folgen und ein weiter Trainingsbetrieb untersagt werden würde.

Die Spielvereinigung verweist zwingend auf die vorgeschriebene Einhaltung der Voraussetzungen aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung und bittet alle Sportlerinnen und Sportler die Regeln bei allen sportlichen aber auch privaten Handlungen dringend zu beachten. – CG 17.5.2020